Kostenzuschuss durch die Krankenkassen TEIL 1

Hallo!

Als Psychotherapeutin biete ich eine Teilrefundierung mit der Krankenkasse an und heute möchte ich ein wenig näher auf den Ablauf eingehen. Der Mindestsatz beträgt 21,8 EUR. Dies bezahlt die WGKK, aber auch die NÖGKK. Andere Krankenkassen bezahlen 40 EUR (BVA), die Krankenkasse der Bauern sogar 50 EUR. Es gibt bereits viele Versuche und der Verhandlungen mit der GKK den Kostenersatz zu erhöhen und wir sind sehr optimistisch, dass dies in den kommenden Jahren passieren wird.

Nach Ihrer ersten Therapieeinheit und dem Wunsch die Psychotherapie bei mir fortzusetzen, benötigen Sie hierfür eine Überweisung Ihres Hausarztes, dass eine Psychotherapie indiziiert ist. Dies ist im Normalfall kein großer Aufwand. Meine Therapiesitzungen bezahlen Sie nach jeder Einheit in bar, am Ende jedes Monats bekommen Sie dafür von mir eine Honorarnote. Diese Honorarnote können Sie – zusammen mit der Überweisung – bei der Krankenkasse einreichen und bekommen dann den jeweiligen Kostenersatz überwiesen. Die Krankenkasse bezahlt 10 Stunden. Im nächsten Beitrag werde ich erklären, was nach diesen 10 Stunden passiert.

Ich wünsche einen tollen Tag,
Liebe Grüße
Nicola Etzelstorfer