Kostenzuschuss durch die Krankenkassen TEIL 2

Hallo!

Im letzten Beitrag ging es um den Kostenersatz für die ersten 10 Psychotherapie-Sitzungen. Heute kommen wir zu all den Psychotherapie-Sitzungen danach. Eine Psychotherapie kann sehr viel länger als bloß 10 Sitzungen dauern und das haben auch die Krankenkassen verstanden. Nach etwa der 7. Sitzung und der Entscheidung auch weiterhin zusammen arbeiten zu wollen, werde ich einen Antrag ausfüllen um weitere Sitzungen genehmigt zu bekommen.

Die WGKK schreibt hierzu:
„Werden mehr als 10 psychotherapeutische Behandlungseinheiten beansprucht, benötigt die Wiener Gebietskrankenkasse daher einige Angaben zu den persönlichen Gesundheitsdaten der Antragstellerin/des Antragstellers, um einschätzen zu können, ob bzw. wie lange Psychotherapie als Krankenbehandlung notwendig ist. Zur Übermittlung dieser Daten dient der Antrag. Ab der 11. Behandlungseinheit werden Kosten von der Wiener Gebietskrankenkasse nur dann übernommen, wenn alle zur Beurteilung des Behandlungserfordernisses notwendigen Angaben vorliegen und die Wiener Gebietskrankenkasse vor Inanspruchnahme der 11. Behandlungseinheit die grundsätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Für Behandlungseinheiten, für die keine Bewilligung vorliegt, können Kosten nicht übernommen werden.“

Den Antrag fülle ich für Sie aus,Sie müssen lediglich unterschreiben. All Ihre Daten und die Informationen werden in Absprache mit Ihnen ausgefüllt. Nach einiger Zeit erhalten Sie dann von der Krankenkassa eine Bescheid darüber, wieviele Sitzungen sie bewilligt bekommen haben. Bitte teilen Sie mir dies mit!

Ich hoffe heute ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben und wünsche noch einen wunderschönen Abend,
Liebe Grüße
Nicola Etzelstorfer