Patientenrechte

Diese sind ebenfalls im Psychotherapiegesetz geregelt:

  • Patientinnen und Patienten haben das Recht auf die freie Wahl einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten.
  • Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig.
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen alle Informationen, die ihnen im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, während und nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim halten.
  • Patientinnen und Patienten haben das Recht, alle Auskünfte über die Art und den Umfang der Behandlung sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten (z. B. über die Häufigkeit der Sitzungen, die Honorierung, die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung usw.)
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (z. B. zu Beginn und bei Beendigung der Behandlung, Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, allfällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, allfällige Konsultationen von Berufskollegen usw.).
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, sich nachweislich auf die erlernten Arbeitsmethoden zu beschränken und sich regelmäßig fortzubilden.
  • Wenn Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von der Behandlung zurücktreten wollen, müssen Patientinnen und Patienten davon so zeitgerecht informiert werden, dass diese die Psychotherapie möglichst ohne Unterbrechung bei einer anderen Psychotherapeutin bzw. einem anderen Psychotherapeuten fortsetzen können.
  • „Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern."

    Konfuzius, 551 v. Chr. bis 479 v. Chr.
    Konfuzius, 551 v. Chr. bis 479 v. Chr. Chinesischer Philosoph
  • „Wenn Sie weiterhin das tun, was Sie bisher getan haben, werden Sie weiterhin das bekommen, was Sie bisher bekommen haben."

    G. Kayen
    G. Kayen Denker
  • „Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden."

    Georg Christoph Lichtenberg, 1742 - 1799
    Georg Christoph Lichtenberg, 1742 - 1799 Mathematiker und Professor für Experimentalphysik im Zeitalter der Aufklärung
  • „Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte."

    Curt Goetz, 1888 - 1960
    Curt Goetz, 1888 - 1960 Schriftsteller und Schauspieler